EIT.graubünden
Menü

Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen werden 2022 regulär durchgeführt

Der Bundesrat geht davon aus, dass 2022 alle Prüfungen in der Berufsbildung und in der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II regulär durchgeführt werden können. Um jedoch bei unerwarteten epidemischen Entwicklungen rasch handeln zu können, hat er am 18. März 2022 vorsorgliche Ausnahmeregelungen erlassen. Sie regeln die Durchführung der Prüfungen nach den gleichen Grundsätzen wie im Jahr 2021.

Für den Fall, dass eine reguläre Durchführung der Prüfungen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht möglich sein sollte, hat der Bundesrat Rückfallpositionen für die kantonalen gymnasialen Maturitätsprüfungen, die Ergänzungsprüfung «Passerelle», die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen erlassen. Alle Verordnungen treten am 1. April 2022 in Kraft und gelten bis Ende 2022.

Analog zu diesem Vorgehen hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Durchführung der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung sowie der Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung geregelt. Diese beiden Verordnungen treten ebenfalls am 1. April 2022 in Kraft und gelten bis Ende 2022. Die Prüfungen können jedoch auch in diesem Bereich voraussichtlich regulär durchgeführt werden.